Weißes Kreuz, Kollektivvertrag ist erneuert. Der Mindestlohn steigt um 150 Euro.
Kürzlich haben die Vertragspartner den Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Landesrettungsvereins Weißes Kreuz erneuert. Diese Erneuerung dieses Kollektivvertrags betrifft rund 500 Beschäftigte.
Die Einigung sieht für die Einstufung C eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns von monatlich 150 Euro brutto vor: 60 Euro ab März 2023 sowie jeweils 45 Euro ab den Jahren 2024 und 2025. Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung von knapp 8,3 Prozent.
Ab 1. April 2023 wird zudem der zu Lasten des Arbeitgebers gehende Beitrag für die Laborfonds-Mitglieder von 2% auf 2,5% angehoben, unter der Bedingung, dass die Arbeitnehmer/innen selbst die eigene Quote auf zwei Prozent oder mehr erhöhen.
Die Dienstalterszulagen werden von den aktuellen neun auf zwölf Zulagen erhöht.
„Wir sind überzeugt, angesichts dieser schwierigen Zeiten ein sehr gutes Ergebnis für die Beschäftigten des Weißen Kreuzes erzielt zu haben“, so die Gewerkschaftsvertreter.
Die Einigung sieht für die Einstufung C eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns von monatlich 150 Euro brutto vor: 60 Euro ab März 2023 sowie jeweils 45 Euro ab den Jahren 2024 und 2025. Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung von knapp 8,3 Prozent.
Ab 1. April 2023 wird zudem der zu Lasten des Arbeitgebers gehende Beitrag für die Laborfonds-Mitglieder von 2% auf 2,5% angehoben, unter der Bedingung, dass die Arbeitnehmer/innen selbst die eigene Quote auf zwei Prozent oder mehr erhöhen.
Die Dienstalterszulagen werden von den aktuellen neun auf zwölf Zulagen erhöht.
„Wir sind überzeugt, angesichts dieser schwierigen Zeiten ein sehr gutes Ergebnis für die Beschäftigten des Weißen Kreuzes erzielt zu haben“, so die Gewerkschaftsvertreter.