Vereinbarungsprotokoll zur Erneuerung des Kollektivvertrages für privat geführte Alten- und Pflegeheime

Die wichtigsten Neuerungen betreffen:
‣‣ Erhöhung Gesundheitsfonds
-Rückwirkend ab 01.01.2021 auf 139,92 €

‣‣ Erhöhung Bruttosonderergänzungszulage (ISS) (Kontingenz)
-Ab dem 01.01.2022 wird die jährliche Bruttosonderergänzungszulage erhöht

FunktionsebeneJahresbruttoMonatsbrutto
1+ 236,60 €+ 19,71 €
2+ 263,46 €+ 21,95 €
3+ 277,07 €+ 23,09 €
4+ 291,17 €+ 24,27 €
5+ 312,71 €+ 26,06 €
6+ 339,28 €+ 28,27 €
7+ 379,91 €+ 31,66 €
7-ter+ 390,61 €+ 32,55 €
8+ 431,70 €+ 35,98 €

‣‣ Einmalzahlung (Una Tantum)
-Einmalige Zahlung für das Jahr 2021 gestaffelt auf die 5. Funktionsebene von 1.050,00 €
-Auszahlung mit Dezembergehalt 2021

FunktionsebeneUna Tantum
U/1794,54 €
U/2884,31 €
U/3930,20 €
U/4977,66 €
U/51.050,00 €
U/61.139,04 €
U/71.275,65 €
U/7 TER1.311,24 €
U/81.449,32 €

‣‣ Neuordnung Erfolgs- und Leistungsorientierte Entlohnung
-Berechnung auf Basis der akkreditierten Seniorenwohnheimbetten in der Struktur (1.400€ pro Bett)
-Prämientopf 60% variabler Teil und 40% fixer Teil (Fixer Teil kann max. 50% erhöht werden)
-1. Tranche fixe Prämie Junigehalt 2022, 2. Tranche Dezembergehalt 2022
-Möglichkeit den variablen Teil in Welfare-Leistungen zu beanspruchen oder das Geld dem Zusatzrentenfonds zuzuführen
-Welfare Leistungen über Raiffeisen Welfare Portal
-Mit Anfang 2022 werden die Verhandlungen für den variablen und für den fixen Teil der Jahresprämie für das Jahr 2022 aufgenommen. Dabei müssen die Kriterien und die Ziele für die Auszahlung der Prämie festgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
FP-ÖDV SGBCISL
 
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