
Regelung der pädagogoschen und erzieherischen Berufe
Einrichtung von Berufsregistern
Mit dem Gesetz 55/2024 wurden zwei Berufsregister eingerichtet, das der Pädagogen und das der sozialpädagogischen Erzieher.
Die von der Eintragung in die Register betroffenen Berufsgruppen sind die folgenden:
In dieser ersten Übergangsphase ist die Bewerbungsfrist der 6. August 2024.
In Anbetracht der Auslegungszweifel der Vorschrift raten wir allen, sich bis zum 6. August 2024 anzumelden!
Auf der institutionellen Website des Gerichts von Bozen http://www.tribunale.bolzano.it/it/News/Detail/180481 sind Bewerbungsformulare veröffentlicht, die per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse geschickt werden können: prot.tribunale.bolzano@giustiziacert.it
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:
FP-ÖDV SGBCISL
Die von der Eintragung in die Register betroffenen Berufsgruppen sind die folgenden:
- Kinderbetreuer/in
- Erzieher/in im Kleinkinderbereich mit Diplom
- Arbeitserzieher
- Behindertenerzieher/in
- Erzieher/in, Heim- und Jugenderzieher/in
- Sozialpädagoge/in
- Schulsozialpädagoge/in
- Mitarbeiter/in für Integration
- Betreuer/in für Menschen mit Behinderung
- Freizeitgestalter/Tagesgestalter
- Fachkraft für Arbeitsinklusion
oder andere Berufsbilder, die in diesen Diensten arbeiten
In dieser ersten Übergangsphase ist die Bewerbungsfrist der 6. August 2024.
In Anbetracht der Auslegungszweifel der Vorschrift raten wir allen, sich bis zum 6. August 2024 anzumelden!
Auf der institutionellen Website des Gerichts von Bozen http://www.tribunale.bolzano.it/it/News/Detail/180481 sind Bewerbungsformulare veröffentlicht, die per zertifizierter E-Mail an folgende Adresse geschickt werden können: prot.tribunale.bolzano@giustiziacert.it
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:
FP-ÖDV SGBCISL