Presseaussendung

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BÜKV 2022-24

Gewerkschaften besorgt über 450 Millionen für die Vertragsverhandlungen. So wird es schwierig, über die Inflation hinaus eine Gehaltserhöhung zu erreichen.
„Es ist nicht alles Gold, was glänzt“, dies die Reaktion der Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes von AGB/CGIL, SGBCISL, UIL-SKG und ASGB sowie von GS und Nursing up auf die im Haushaltsvoranschlag 2025-2027 vorgesehene Zuweisung von 450 Millionen Euro für die Kollektivvertragsverhandlungen. „

Wir sind darüber erstaunt – so die Gewerkschaften – dass für Landeshauptmann Arno Kompatscher die zur Verfügung gestellte Summe einen „guten Ausgangspunkt“ darstelle,“ so die Gewerkschaften. Die gewerkschaftlichen Ziele sind die Nachzahlung für den Inflationsausgleich des Dreijahreszeit-raums 2022-2024, die Anhebung der Gehälter und der Abschluss der einzelnen Bereichs-verträge in Bezug auf Arbeitszeiten und Zulagen. „

Für die fast 60.000 Arbeitnehmer/innen dieses Sektors darf es nicht nur Einmalzahlungen geben, wie jene 168 Millionen, über die derzeit am Verhandlungstisch des Bereichsüber-greifenden Kollektivvertrages diskutiert wird, während es in Bezug auf die dauerhaften Lohnerhöhungen, auf die die Beschäftigten seit Jahren warten, weiterhin große Fragezeichen gibt. Es braucht mehr Geldmittel, wie im Schreiben vom 26.10.2024 an Landeshauptmann Arno Kompatscher, an Landesrätin Magdalena Amhof und an die Mitglieder der Verhandlungsagentur gefordert. Es braucht Gewissheit über die Geldmittel, und nicht Ankündigungen. Nur so kann der von der Politik immer wieder geäußerte Wunsch nach höheren, an die Lebenshaltungskosten angepassten Gehältern konkret umgesetzt werden, was den öffentlichen Dienst auch wieder attraktiver macht“.

Nach der letzten Verhandlungsrunde hat die Verhandlungsagentur für den Dreijahreszeitraum 2022, 2023 und 2024 eine zusätzliche Akontozahlung von ca. 6,15% vorgeschlagen, ohne den Dreijahreszeitraum abzuschließen, zudem die Aufstockung des Fonds für die Leistungsprämien und mehr Geldmittel für den ergänzenden Gesundheitsfonds Sanipro. Dieser Vertrag muss aber bis zum 15.11.2024 unterzeichnet werden, damit die bereits bereitgestellten Gelder nicht verlorengehen, sondern innerhalb Januar 2025 ausgezahlt werden können.

„Für uns ist es jedoch schwierig, bis zum 15. November 2024 das Abkommen zum Dreijahreszeitraum 2022-2024 zu unterzeichnen, ohne die Gewissheit, dass für die Gehaltserhöhungen ab Januar 2025 und für den gesamten Dreijahreszeitraum 2025-2026-2027 ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen,“ so die Gewerkschaften.

Die Gewerkschaften werden sich am Mittwoch, den 6. November erneut mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof treffen, um Klarstellungen und die Zusicherungen zu erhalten, dass die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen.

Die Landessekretariate

AGB/CGIL SGBCISL UIL-SGK ASGB GS NURSING UP

 
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