Presseaussendung

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Abfertigung im Öffentlichen Dienst

Vorschuss vonseiten der öffentlichen Arbeitgeber: rasche Umsetzung gefordert
Die Personallandesrätin Magdalena Amhof hat einen Vorschuss der Abfertigung vonseiten der Landesverwaltung für das betroffene Personal in den Raum gestellt.

Die gesetzlichen Grundlagen in Italien zur Auszahlung der Abfertigungen im Öffentlichen Dienst sind nicht mehr tragbar. Auch das Verfassungsgericht hat sich gegen die langen Zahlungsfristen der Abfertigung im Öffentlichen Dienst ausgesprochen.

Leider haben die neu eingeführten Rentenantrittsmöglichkeiten wie die vorgezogene Rente mit 41 Beitragsjahren, die Quote 103 oder die „Opzione Donna“ diese Situation verschlechtert; die ohnehin schon langen Auszahlungszeiten sind noch länger geworden.

Im Trentino streckt der öffentliche Arbeitgeber die zustehende Abfertigung bereits vor. Dies wäre auch in Südtirol eine wichtige Maßnahme, die nicht an den notwendigen Finanzmitteln scheitern darf.

Die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst des SGBCISL fordert die rasche Umsetzung dieser Lösung zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten.

der Landessekretär FP/ÖDV SGBCISL 
Claudio Scrinzi (T 339 7425812)
 
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