Presseaussendung
An alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Wieder hat es eine Mitteilung von Seiten der autonomen Gewerkschaftsorganisation AGO am 28.08.2023 gegeben, die zahlreiche nicht korrekte Informationen enthält.
Wir möchten euch hier kurz den richtigen Stand der Dinge erläutern: Die Gewerkschaften AGBCGIL, SGBCISL, UILSGK, ASGB, Nursing UP und SAG stehen gemäß der kollektivvertraglichen Bestimmung (Kollektivvertrag vom 13. April 1999 über die Repräsentativität der Gewerkschaftsorganisationen) an Verhandlungstisch für den BÜKV. AGO alleine erfüllt die vorgesehenen Voraussetzungen nicht und hat sich daher schon vor Jahren mit der autonomen Gewerkschaft der Landesbediensteten GS als SAG zusammengeschlossen. SAG hat am 23.08.2023 den ersten bereichsübergreifenden Teilvertrag für den Inflationsausgleich 2019-2021 unterzeichnet, weshalb er formal von allen repräsentativsten Gewerkschaften mitgetragen worden ist. Die Behauptung, dass AGO als einzige Gewerkschaft diesen ersten Teilvertrag nicht unterzeichnet hat, entspricht nicht den Fakten.
Im Zuge der zahlreichen Verhandlungstreffen sind immer wieder Vorschläge vonseiten der Gewerkschaften vorgelegt worden. AGO hat zum wirtschaftlichen Teilvertrag keinen uns bekannten Vorschlag vorgebracht und auch keine Diskussion am Verhandlungstisch diesbezüglich gefordert. Fakt ist, dass sich AGO nicht an den Verhandlungsdiskussionen beteiligt und ausschließlich in den Medien Position ergriffen hat. Vertragsverhandlungen finden aber am Verhandlungstisch statt, wo wir auch viele Vorschläge vor- und auch durchgebracht haben. Die Verbreitung von verwirrenden Aussagen träg sicher nicht zu einem guten Ergebnis für das Personal bei.
Transparenz, ein viel verwendeter Begriff. Bedeutet Transparenz, allen Mitarbeiter*innen einen nicht diskutierten vertraglichen ersten Rohentwurf ohne Erläuterungen zuzusenden?
Transparenz heißt aus unserer Sicht, das Personal zum richtigen Zeitpunkt mit korrekten Informationen aufzuklären. Eine unserer Hauptaufgaben besteht im Erreichen bestmöglicher Ergebnisse, wissend, dass Verträge immer Kompromisse bedeuten. Wir setzen uns mit aller Kraft für unsere Vorschläge ein, am besten alle gemeinsam. Eine rein polemische Grundhaltung und unrealistische Forderungen führen zu keinem Ziel.
SAG hat den ersten (2019) und zweiten (2020) bereichsübergreifenden Teilvertrag und damit die Voraussetzungen für die nachfolgenden wirtschaftlichen Verhandlungen unterzeichnet. Durch den Abschluss dieser Teilverträge sind allen öffentlich Bediensteten aufgrund der programmierten Inflation (Ipca) auf nationaler Ebene 3% für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 zusätzlich zu anderen Elementen ausbezahlt worden. Mit dem am 23.08.23 unterzeichneten Teilvertrag ist die Differenz zu der auf lokaler Ebene errechneten Inflation für die Jahre 2019, 2020 und 2021 festgelegt worden. Was AGO nicht sagt: dieser Inflationsausgleich ist schlussendlich höher ausgefallen als erwartet. Die von AGO angegebenen 18,7% Inflation für den Zeitraum 2019 bis Jänner 2023, können nicht für die Berechnung des Inflationsausgleiches für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 verwendet werden. Mit dieser Berechnung wird nur Jänner 2019 mit Jänner 2023 verglichen, somit ist dies kein Jahresdurchschnitt, welcher bei der effektiven Berechnung des Inflationsausgleiches ausschlaggebend ist. Das könnt ihr auch selbst überprüfen. Diese Berechnung beinhaltet nämlich auch das Jahr 2022 und den Jänner 2023, welche noch nicht verhandelt worden sind.
Dafür gibt es im unterzeichneten Vertrag einen Vorschuss, der in die anstehenden Vertragsverhandlungen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 einfließen wird. Erst mit dem neuen Vertrag kann der Kaufkraftverlust für die Jahre 2022 und 2023 aufgefangen werden.
Artikel 9 „Schlussbestimmungen“ übernimmt eine allgemeine nationale gesetzliche Regelung für den öffentlichen Dienst, mit der auch wir nicht glücklich sind. Aus diesem Grund haben wir eine gemeinsame Protokollerklärung unterzeichnet, welche die Einbeziehung der Gewerkschaftsorganisationen vor einer eventuellen Anwendung dieser Bestimmungen vorsieht.
Eine korrekte Information ist uns ein besonderes Anliegen, denn nur dadurch kann sich jede Person eine Meinung bilden. Dieses Bedürfnis hat uns dazu bewogen, auf die Mitteilung von AGO zu reagieren. Hervorheben möchten wir abschließend, dass ohne konstruktiver und ergebnisorientierter Haltung kein Vertrag zustande gekommen wäre und alle leer ausgegangen wären. Der Zeitraum 2022-2024, in welcher die Inflation so belastend war und ist und einen spürbaren Kaufkraftverlust bewirkt hat, wird demnächst in Angriff genommen. Dafür müssen die finanziellen Mittel in der Haushaltsplanung 2024 nach den Landtagswahlen einfließen. Dies wird der ausschlaggebende Zeitpunkt für die Verhandlungen sein. Wie immer werden wir das Personal über den Verlauf in Kenntnis setzen.
Wir möchten euch hier kurz den richtigen Stand der Dinge erläutern: Die Gewerkschaften AGBCGIL, SGBCISL, UILSGK, ASGB, Nursing UP und SAG stehen gemäß der kollektivvertraglichen Bestimmung (Kollektivvertrag vom 13. April 1999 über die Repräsentativität der Gewerkschaftsorganisationen) an Verhandlungstisch für den BÜKV. AGO alleine erfüllt die vorgesehenen Voraussetzungen nicht und hat sich daher schon vor Jahren mit der autonomen Gewerkschaft der Landesbediensteten GS als SAG zusammengeschlossen. SAG hat am 23.08.2023 den ersten bereichsübergreifenden Teilvertrag für den Inflationsausgleich
Im Zuge der zahlreichen Verhandlungstreffen sind immer wieder Vorschläge vonseiten der Gewerkschaften vorgelegt worden. AGO hat zum wirtschaftlichen Teilvertrag keinen uns bekannten Vorschlag vorgebracht und auch keine Diskussion am Verhandlungstisch diesbezüglich gefordert. Fakt ist, dass sich AGO nicht an den Verhandlungsdiskussionen beteiligt und ausschließlich in den Medien Position ergriffen hat. Vertragsverhandlungen finden aber am Verhandlungstisch statt, wo wir auch viele Vorschläge vor- und auch durchgebracht haben. Die Verbreitung von verwirrenden Aussagen träg sicher nicht zu einem guten Ergebnis für das Personal bei.
Transparenz, ein viel verwendeter Begriff. Bedeutet Transparenz, allen Mitarbeiter*innen einen nicht diskutierten vertraglichen ersten Rohentwurf ohne Erläuterungen zuzusenden?
Transparenz heißt aus unserer Sicht, das Personal zum richtigen Zeitpunkt mit korrekten Informationen aufzuklären. Eine unserer Hauptaufgaben besteht im Erreichen bestmöglicher Ergebnisse, wissend, dass Verträge immer Kompromisse bedeuten. Wir setzen uns mit aller Kraft für unsere Vorschläge ein, am besten alle gemeinsam. Eine rein polemische Grundhaltung und unrealistische Forderungen führen zu keinem Ziel.
SAG hat den ersten (2019) und zweiten (2020) bereichsübergreifenden Teilvertrag und damit die Voraussetzungen für die nachfolgenden wirtschaftlichen Verhandlungen unterzeichnet. Durch den Abschluss dieser Teilverträge sind allen öffentlich Bediensteten aufgrund der programmierten Inflation (Ipca) auf nationaler Ebene 3% für den Dreijahreszeitraum
Dafür gibt es im unterzeichneten Vertrag einen Vorschuss, der in die anstehenden Vertragsverhandlungen für den Dreijahreszeitraum
Artikel 9 „Schlussbestimmungen“ übernimmt eine allgemeine nationale gesetzliche Regelung für den öffentlichen Dienst, mit der auch wir nicht glücklich sind. Aus diesem Grund haben wir eine gemeinsame Protokollerklärung unterzeichnet, welche die Einbeziehung der Gewerkschaftsorganisationen vor einer eventuellen Anwendung dieser Bestimmungen vorsieht.
Eine korrekte Information ist uns ein besonderes Anliegen, denn nur dadurch kann sich jede Person eine Meinung bilden. Dieses Bedürfnis hat uns dazu bewogen, auf die Mitteilung von AGO zu reagieren. Hervorheben möchten wir abschließend, dass ohne konstruktiver und ergebnisorientierter Haltung kein Vertrag zustande gekommen wäre und alle leer ausgegangen wären. Der Zeitraum