Mutterschaft - Vaterschaft: Neuigkeiten
Informative Folien
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag: Mutterschaft und Vaterschaft
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage (20 bei Mehrlingsgeburten), von 2 Monaten vor bis 5 Monate nach der Geburt/Adoption.
Elternzeit: bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
• 3 Monate für die Mutter.
• 3 Monate für den Vater (nicht übertragbar).
• 5 zusätzliche Monate für einen Elternteil.
Details zum Elternzeit
Unterbrechung im Falle einer dokumentierten Krankheit des Elternteils.
Tägliche, stündliche oder in Unterrichtseinheiten genutzte Elternzeit.
Wöchentliche Stundenreduzierung für mindestens einen Monat.
Ab dem 13.08.22 genutzte Elternzeit zählt für Urlaub, Dienstalter und 13. Monatsgehalt
Vorankündigung und Besoldung
Vorankündigung: 7 Tage (täglich), 2 Tage (stündlich), 15 Tage (Schichten).
Besoldung:
• 100% Gehalt für den ersten Monat..
• 80% für den zweiten Monat.
• 30% für weitere 6 Monate.
Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes: 60 Tage bis zum 14. Lebensjahr.
Wartestand für Personal mit Kindern: maximal 2 Jahre ohne Bezüge
Vaterschaftsurlaub: 10 Tage (20 bei Mehrlingsgeburten), von 2 Monaten vor bis 5 Monate nach der Geburt/Adoption.
Elternzeit: bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
• 3 Monate für die Mutter.
• 3 Monate für den Vater (nicht übertragbar).
• 5 zusätzliche Monate für einen Elternteil.
Details zum Elternzeit
Unterbrechung im Falle einer dokumentierten Krankheit des Elternteils.
Tägliche, stündliche oder in Unterrichtseinheiten genutzte Elternzeit.
Wöchentliche Stundenreduzierung für mindestens einen Monat.
Ab dem 13.08.22 genutzte Elternzeit zählt für Urlaub, Dienstalter und 13. Monatsgehalt
Vorankündigung und Besoldung
Vorankündigung: 7 Tage (täglich), 2 Tage (stündlich), 15 Tage (Schichten).
Besoldung:
• 100% Gehalt für den ersten Monat..
• 80% für den zweiten Monat.
• 30% für weitere 6 Monate.
Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes: 60 Tage bis zum 14. Lebensjahr.
Wartestand für Personal mit Kindern: maximal 2 Jahre ohne Bezüge