Mutterschaft - Vaterschaft: Neuigkeiten

Mutterschaft - Vaterschaft: Neuigkeiten

Informative Folien
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag: Mutterschaft und Vaterschaft

Vaterschaftsurlaub: 10 Tage (20 bei Mehrlingsgeburten), von 2 Monaten vor bis 5 Monate nach der Geburt/Adoption.

 Elternzeit: bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
• 3 Monate für die Mutter.
• 3 Monate für den Vater (nicht übertragbar).
• 5 zusätzliche Monate für einen Elternteil.

Details zum Elternzeit

Unterbrechung im Falle einer dokumentierten Krankheit des Elternteils.
Tägliche, stündliche oder in Unterrichtseinheiten genutzte Elternzeit.
Wöchentliche Stundenreduzierung für mindestens einen Monat.
Ab dem 13.08.22 genutzte Elternzeit zählt für Urlaub, Dienstalter und 13. Monatsgehalt

Vorankündigung und Besoldung

Vorankündigung: 7 Tage (täglich), 2 Tage (stündlich), 15 Tage (Schichten).
Besoldung:
• 100% Gehalt für den ersten Monat..
• 80% für den zweiten Monat.
• 30% für weitere 6 Monate.
Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes: 60 Tage bis zum 14. Lebensjahr.
Wartestand für Personal mit Kindern: maximal 2 Jahre ohne Bezüge
 
Zurück zur Liste
Wir verwenden Cookies für die beste Nutzererfahrung. Es werden Cookies von Dritten eingesetzt, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu. Informationen zu Cookies und ihrer Deaktivierung finden Sie hier.