Informationen zur Leistungsprämie 2021
Mit den beiden unterzeichneten Teilverträgen für das Jahr 2019 und das Jahr 2020 ist die Leistungsprämie 2019 und 2020 mit zusätzlichen Finanzmitteln erhöht worden.
Die für das Jahr 2021 verfügbaren Gelder wurden mit Landesgesetz gestrichen und zusammen mit anderen Geldern zur Finanzierung der COVID-bezogenen Ausgaben verwendet.
Diese Streichung der Gelder wurde weder mit den Gewerkschaften diskutiert noch haben die Gewerkschaften entsprechende Mitteilung erhalten.
Die Gewerkschaften haben im vergangenen Jahr bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen.
Ende des Jahres 2021 wandten sich die Gewerkschaften in einem Schreiben an alle Landtagsabgeordneten und wiesen auf das Problem der mangelnden Finanzierung für das Jahr 2022 hin.
Bei dem Verhandlungstreffen am Freitag, den 22. April 2022, forderten die Gewerkschaften die Geldmittel für die Erhöhung der Leistungsprämie auch für das Jahr 2021.
Nach Ansicht der Gewerkschaften ist die Erhöhung fällig, da seit Beginn der Vertragsverhandlungen stets über eine Erhöhung der Leistungsprämie für den gesamten Dreijahreszeitraum 2019-2021 gesprochen wurde.
Auch im vergangenen Jahr wurde im Zusammenhang mit der Pandemie vom Personal eine hohe Arbeitsbelastung abverlangt.
Die aktuelle Inflationsentwicklung und der damit verbundene Preisanstieg belasten auch die Bediensteten im öffentlichen Bereich.
Trotz vehementer Forderung der Gewerkschaften gab es leider keine Bereitschaft von Seiten der öffentlichen Verhandlungsdelegation gemeinsam an einer Lösung des Problems zu arbeiten. Die eingebrachten Vorschläge von Seiten der Gewerkschaften wurden nicht angenommen.
Für das laufende Jahr stehen derzeit Finanzmittel in Höhe von 12 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach Angaben der öffentlichen Verhandlungsdelegation handelt es sich bei dieser Finanzierung nicht um Gelder, welche für die zusätzliche Erhöhung der Leistungsprämie verwendet werden dürfen, sondern um die Finanzierung von Maßnahmen für das laufende Jahr 2022.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Die Gewerkschaften haben im vergangenen Jahr bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen.
Ende des Jahres 2021 wandten sich die Gewerkschaften in einem Schreiben an alle Landtagsabgeordneten und wiesen auf das Problem der mangelnden Finanzierung für das Jahr 2022 hin.
Bei dem Verhandlungstreffen am Freitag, den 22. April 2022, forderten die Gewerkschaften die Geldmittel für die Erhöhung der Leistungsprämie auch für das Jahr 2021.
Nach Ansicht der Gewerkschaften ist die Erhöhung fällig, da seit Beginn der Vertragsverhandlungen stets über eine Erhöhung der Leistungsprämie für den gesamten Dreijahreszeitraum 2019-2021 gesprochen wurde.
Auch im vergangenen Jahr wurde im Zusammenhang mit der Pandemie vom Personal eine hohe Arbeitsbelastung abverlangt.
Die aktuelle Inflationsentwicklung und der damit verbundene Preisanstieg belasten auch die Bediensteten im öffentlichen Bereich.
Trotz vehementer Forderung der Gewerkschaften gab es leider keine Bereitschaft von Seiten der öffentlichen Verhandlungsdelegation gemeinsam an einer Lösung des Problems zu arbeiten. Die eingebrachten Vorschläge von Seiten der Gewerkschaften wurden nicht angenommen.
Für das laufende Jahr stehen derzeit Finanzmittel in Höhe von 12 Millionen Euro zur Verfügung.
Nach Angaben der öffentlichen Verhandlungsdelegation handelt es sich bei dieser Finanzierung nicht um Gelder, welche für die zusätzliche Erhöhung der Leistungsprämie verwendet werden dürfen, sondern um die Finanzierung von Maßnahmen für das laufende Jahr 2022.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.