"Frei von Gewalt am Arbeitsplatz"
Mobbing
Frei von Gewalt am Arbeitsplatz", unter diesem Motto steht der 25. November, der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.
Es folgt die Pressemitteilung der Frauengruppen von AGB/CGIL, SGBCISL und SGK-UIL:
Übergriffe und herabsetzende Verhaltensweisen gegenüber Frauen am Arbeitsplatz sind sehr verbreitet, aber es ist sehr schwierig, damit an die Öffentlichkeit zu gehen", erklären die Gewerkschafterinnen Doriana Pavanello (AGB/CGIL), Donatella Califano (SGBCISL) und Monica Munari (SGK-UIL) im
Zusammenhang mit der jüngsten Untersuchung des ISTAT, nach der mehr als eine Million Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren am Arbeitsplatz Opfer von sexuellen Übergriffen oder herabsetzenden Verhaltensweisen durch Kollegen oder Vorgesetzte wurden. Nur wenige Frauen finden den Mut, solche Verhalten anzuzeigen, oftmals ziehen es die Frauen vor, den Arbeitsplatz zu wechseln oder auf die Karrieremöglichkeiten zu verzichten, wenn dafür eine sexuelle Gegenleistung erwartet oder gefordert wird.
Für die Gewerkschafterinnen hat die #MeToo Bewegung zumindest in einem bestimmten Umfeld, dazu beigetragen, das Schweigen bei sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz zu brechen. Es muss verhindert werden, dass die Aufmerksamkeit diesem Phänomen gegenüber wieder abnimmt. "Am stärksten sindj ene Bereiche betroffen, in denen vor allem Frauen arbeiten: Verwaltung, Handel und Dienstleistungen. Hier muss Prävention betrieben werden und zwar unter Einbeziehung der Arbeitgeberorganisationen, wobei die Arbeitgeber diesem Problem gegenüber stärker sensibilisiert werden müssen, denn sie sind für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich", fügen Pavanello, Califano und Munari zu.
Arbeiten in einem Umfeld wo Angst vor körperlichen Übergriffen und herabsetzende Verhaltensweisen vorhanden sind, führt bei den Opfern oft zu schweren gesundheitlichen Problemen. Aus diesem Grund muss dieser Aspekt bei der Bewertung der Risikofaktoren eines Arbeitsplatzes berücksichtigt werden.
m Rahmen der Prävention von unangemessenem Verhalten haben die Gewerkschaften CGIL, CISL, UIL und der Industriellenverband Confindustria bereits im Jahr 2016 ein Rahmenabkommen zur Beseitigung von Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unterzeichnet. "Dieses Abkommen muss nun umgesetzt werden wobei für die Opfer das Recht auf juristischen und psychologischen Beistand garantiert werden muss", so die Frauengruppen von AGB/CGIL, SGBCISL und SGK-UIL.
Von der Landesregierung fordern die Gewerkschafterinnen ein Gesetz gegen Mobbing und Vorbeugemaßnahmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz. "Wir ermutigen alle Frauen, Gewalt am Arbeitsplatz anzuzeigen. Wir werden an der Seite der betroffenen Frauen sein, um ihre Rechte und ihre Würde zu verteidigen", so die Gewerkschafterinnen abschließend.
Es folgt die Pressemitteilung der Frauengruppen von AGB/CGIL, SGBCISL und SGK-UIL:
Übergriffe und herabsetzende Verhaltensweisen gegenüber Frauen am Arbeitsplatz sind sehr verbreitet, aber es ist sehr schwierig, damit an die Öffentlichkeit zu gehen", erklären die Gewerkschafterinnen Doriana Pavanello (AGB/CGIL), Donatella Califano (SGBCISL) und Monica Munari (SGK-UIL) im
Zusammenhang mit der jüngsten Untersuchung des ISTAT, nach der mehr als eine Million Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren am Arbeitsplatz Opfer von sexuellen Übergriffen oder herabsetzenden Verhaltensweisen durch Kollegen oder Vorgesetzte wurden. Nur wenige Frauen finden den Mut, solche Verhalten anzuzeigen, oftmals ziehen es die Frauen vor, den Arbeitsplatz zu wechseln oder auf die Karrieremöglichkeiten zu verzichten, wenn dafür eine sexuelle Gegenleistung erwartet oder gefordert wird.
Für die Gewerkschafterinnen hat die #MeToo Bewegung zumindest in einem bestimmten Umfeld, dazu beigetragen, das Schweigen bei sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz zu brechen. Es muss verhindert werden, dass die Aufmerksamkeit diesem Phänomen gegenüber wieder abnimmt. "Am stärksten sindj ene Bereiche betroffen, in denen vor allem Frauen arbeiten: Verwaltung, Handel und Dienstleistungen. Hier muss Prävention betrieben werden und zwar unter Einbeziehung der Arbeitgeberorganisationen, wobei die Arbeitgeber diesem Problem gegenüber stärker sensibilisiert werden müssen, denn sie sind für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich", fügen Pavanello, Califano und Munari zu.
Arbeiten in einem Umfeld wo Angst vor körperlichen Übergriffen und herabsetzende Verhaltensweisen vorhanden sind, führt bei den Opfern oft zu schweren gesundheitlichen Problemen. Aus diesem Grund muss dieser Aspekt bei der Bewertung der Risikofaktoren eines Arbeitsplatzes berücksichtigt werden.
m Rahmen der Prävention von unangemessenem Verhalten haben die Gewerkschaften CGIL, CISL, UIL und der Industriellenverband Confindustria bereits im Jahr 2016 ein Rahmenabkommen zur Beseitigung von Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unterzeichnet. "Dieses Abkommen muss nun umgesetzt werden wobei für die Opfer das Recht auf juristischen und psychologischen Beistand garantiert werden muss", so die Frauengruppen von AGB/CGIL, SGBCISL und SGK-UIL.
Von der Landesregierung fordern die Gewerkschafterinnen ein Gesetz gegen Mobbing und Vorbeugemaßnahmen gegen Gewalt am Arbeitsplatz. "Wir ermutigen alle Frauen, Gewalt am Arbeitsplatz anzuzeigen. Wir werden an der Seite der betroffenen Frauen sein, um ihre Rechte und ihre Würde zu verteidigen", so die Gewerkschafterinnen abschließend.