Fachschulen für Pflege und Soziales: Höheres Praktikaentgelt

Fachschulen für Pflege und Soziales: Höheres Praktikaentgelt

Schülerinnen und Schüler, die an Fach- oder Berufsschulen eine Ausbildung durchlaufen, können mit einer höheren Entgeltung der Praktika rechnen. Das hat die Landesregierung heute vereinbart.

Die Landesregierung hat heute (27. Februar) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer vereinbart, ab dem Schuljahr 2024/2025 das Taschengeld anzuheben, das Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Pflege und Soziales "Hannah Arendt" sowie jene der Vollzeitkurse der italienischen Berufsschule "Emmanuel Lévinas" für ihre Praktika erhalten.

Dafür will die Landesregierung den Bildungsdirektionen jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 350.000 Euro bereitstellen, von denen 250.000 Euro den Studierenden der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannah Arendt" und 100.000 Euro jenen der Landesberufsschule für soziale Berufe "Emmanuel Lévinas" zugutekommen sollen. Derzeit werden die Praktikumsstunden mit 2,066 Euro vergütet, wenn Minderjährige sie leisten, 3,099 Euro sind es für Volljährige.

"Da die Beträge seit 2003 unverändert geblieben sind, ist eine Anpassung auch unter Berücksichtigung der Inflation sinnvoll", ist Landesrat Achammer überzeugt. Zudem sei es notwendig, angesichts des Fachkräftemangels im Sozial- und Gesundheitsbereich, die Attraktivität der entsprechenden Ausbildungen zu erhöhen.


Am Mittwoch, den 23. August 2023, ist der erste Teilvertrag für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 von den Gewerkschaftsorganisationen im Anhang vorunterzeichnet worden. Dieser Vertrag schließt den Dreijahreszeitraum 2019-2021 ab und beinhaltet:
1. den Inflationsausgleich für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 (zusätzlich zu den bereits erhaltenen Inflationsanpassungen von 2019, 2020 und 2021 und der Zulage für die Zweisprachigkeit). Dieser Inflationsausgleich wird auch für das Jahr 2022 zuerkannt und erhöht ab 01. Jänner 2023 entsprechend die Sonderergänzungszulage;
2. einen Vorschuss auf die Inflation bezogen auf den Dreijahreszeitraum 2022-2024, wobei dieser Zeitraum im nächsten Vertrag detailliert verhandelt wird. Hierfür können die finanziellen Mittel erst mit dem Haushaltsgesetz nach den Landtagswahlen vorgesehen werden;
3. eine wesentliche Erhöhung der bestehenden Fonds der Leistungsprämien für das Jahr 2023, die Prämie wird im Laufe des Jahres 2024 ausbezahlt werden.
 
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