
Bereichskollektivvertrag des Personals der Landesverwaltung
Der Bereichskollektivvertrag des Personals der Landesverwaltung betreffend die Auftragsprämien wurde unterschrieben
Mit der Unterzeichnung des Kollektivvertrages ist eine neue Vergütung für den Projektverantwortliche (EPV) eingeführt. Diese Vergütung gilt auch für Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung öffentlicher Bauarbeiten und der Beschaffung von Dienstleistungen oder Lieferungen verantwortlich sind, einschließlich derjenigen, die Beratungsleistungen erbringen und wesentlich technische und/oder administrative Tätigkeiten ausführen.
Die vorgesehene Prämie ist mit allen im Kollektivvertrag vorgesehenen zusätzlichen Lohnelementen kumulierbar, einschließlich der Produktivitätsprämie, im Höchstmaß.
Die durch Auftragsprämien abgedeckten Tätigkeiten dürfen jedoch nicht zusätzlich mit Lohnelementen für dasselbe Personal und für dieselben Tätigkeiten entlohnt werden, die in irgendeiner Form in Landeskollektivverträgen vorgesehen sind.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des gegenständlichen Vertrages laufen ab dem 4. Juni 2024.
Es ist vereinbart worden, dass die Auswirkungen desselben, auf Antrag einer der Vertragsparteien, ein Jahr nach Inkrafftreten dieses Vertrages gemeinsam zur eventuellen Abänderung überprüft werden.
Die vorgesehene Prämie ist mit allen im Kollektivvertrag vorgesehenen zusätzlichen Lohnelementen kumulierbar, einschließlich der Produktivitätsprämie, im Höchstmaß.
Die durch Auftragsprämien abgedeckten Tätigkeiten dürfen jedoch nicht zusätzlich mit Lohnelementen für dasselbe Personal und für dieselben Tätigkeiten entlohnt werden, die in irgendeiner Form in Landeskollektivverträgen vorgesehen sind.
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des gegenständlichen Vertrages laufen ab dem 4. Juni 2024.
Es ist vereinbart worden, dass die Auswirkungen desselben, auf Antrag einer der Vertragsparteien, ein Jahr nach Inkrafftreten dieses Vertrages gemeinsam zur eventuellen Abänderung überprüft werden.
