Bereichsübergreifender Kollektivvertrag

Bereichsübergreifender Kollektivvertrag

Am Mittwoch, den 23. August 2023, ist der erste Teilvertrag für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 von den Gewerkschaftsorganisationen im Anhang vorunterzeichnet worden. Dieser Vertrag schließt den Dreijahreszeitraum 2019-2021 ab und beinhaltet:
1. den Inflationsausgleich für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 (zusätzlich zu den bereits erhaltenen Inflationsanpassungen von 2019, 2020 und 2021 und der Zulage für die Zweisprachigkeit). Dieser Inflationsausgleich wird auch für das Jahr 2022 zuerkannt und erhöht ab 01. Jänner 2023 entsprechend die Sonderergänzungszulage;
2. einen Vorschuss auf die Inflation bezogen auf den Dreijahreszeitraum 2022-2024, wobei dieser Zeitraum im nächsten Vertrag detailliert verhandelt wird. Hierfür können die finanziellen Mittel erst mit dem Haushaltsgesetz nach den Landtagswahlen vorgesehen werden;
3. eine wesentliche Erhöhung der bestehenden Fonds der Leistungsprämien für das Jahr 2023, die Prämie wird im Laufe des Jahres 2024 ausbezahlt werden.
 
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